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Messen / Events
 

Liefer- und Zahlungsbedingungen

Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro rein netto, DDP Lieferort (DDP Incoterm 2000), inkl. Verpackung, Transport, Versicherung, Zoll (wo zutreffend) und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Zahlung
Bestehende Kunden
80% bei Anlieferung (vor Beginn der Installation) und 20% sofort nach protokollierter Abnahme, nicht später als 30 Tage nach Lieferung gemäss Lieferpapiere.

Neukunden
90% bei Anlieferung (vor Beginn der Installation) und 10% sofort nach protokollierter Abnahme, nicht später als 30 Tage nach Lieferung gemäss Lieferpapiere. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Juki Automation Systems AG.

Installation
Die Inbetriebnahme in Ihrem Werk wird durch unser geschultes Servicepersonal durchgeführt. Für das Abladen vom anliefernden LKW und das Verbringen der Maschine an den endgültigen Aufstellungsort ist der Kunde selbst zuständig. Bitte die entsprechenden Angaben der JUKI Service Abteilung beachten.

Schulung
Die Schulung Ihres Bedienpersonals findet am Standort Nürnberg/Deutschland statt. Die Lieferzeit beträgt ca. 4-8 Wochen ab Eingang der verbindlichen Bestellung, Klärung technischer Fragen und Eingang der vereinbarten Anzahlungen.

Abnahme
Die Maschine gilt als abgenommen wenn der Standard Leistungs- und Genauigkeitstest der Juki Automation Systems entsprechend den Juki Spezifikationen erfolgreich abgeschlossen wurde.

Garantie
1. Garantie auf Systeme
Vollgarantie im ersten Jahr auf Teile und Arbeit. Erweiterte Garantie für das zweite und dritte Jahr nur auf Teile. Die Garantiezeit beginnt am Tag nach der Installation, spätestens zwei Wochen nach Versand der Ware ab dem Lager der Juki Automation Systems. Bei Maschinenstillstand wird das Material  mit UPS Express versandt (Anlieferung innerhalb von 24 Stunden in den meisten europäischen Bestimmungsorten). Innerhalb 24 Stunden nach Eingang der schriftlichen Störmeldung per Fax ist der Techniker vor Ort (Montag - Freitag 8.00 - 17.00 Uhr).

2. Garantie auf Zubehör und Optionen
a) Generell wird 1 Jahr Garantie auf alle neuen Optionen und original Zubehörteile gewährt.
b) Bei Kauf im Paket mit einem Bestückungsautomaten gilt für Optionen und Originalzubehör die erweiterte 3-jährige Garantie.
c) Für Desktop PC und Monitor wird die Herstellergarantie von einem Jahr gewährt.

3. Garantie auf Ersatzteile
a) 6 Monate Garantie auf alle neuen original Ersatzteile.
b) 3 Monate Garantie auf überholte Teile, keine Garantie auf Gebrauchtteile.

4. Gebrauchtanlagen
Gebrauchte oder überholte Systeme unterliegen einer Garantie von 3 Monaten soweit nichts anderes vereinbart wurde.

5. Allgemeine Garantiebestimmungen
Garantie wird nur gewährt, wenn ausschliesslich JUKI Originalteile sowie Zubehör verwendet werden, welche von konzessionierten JUKI Händlern erworben wurden. Eine Liste autorisierter JUKI Händler finden Sie unter folgendem Link.
Defekte aufgrund von Fehlbedienung, nicht oder falsch ausgeführten Wartungsarbeiten, Schäden durch äussere Einflüsse sowie Folgeschäden (Betriebsausfälle, usw.) sind von der Garantie ausgeschlossen.

Software Lizenzvereinbarung
Alle JUKI Softwarepakete (Maschinensoftware und weitere Applikationen) bleiben Eigentum der JUKI Corporation, Tokio, Japan. Alle erworbenen Applikationen (HLC, EPU, Flexline CAD etc.) dürfen nur gemäß den Lizenzbestimmungen und nur in Verbindung mit dem zugehörigen Softwareschlüssel (Dongle) eingesetzt werden. Ab der Installation/Abnahme der bestellten Ware wird dem Kunden eine einmalige, kostenpflichtige und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung dieser Software zum dafür vorgesehenen Einsatzzweck gewährt.

Geistiges Eigentum
Die Juki Automation Systems AG ist Eigentümerin sämtlicher Immaterialgüterrechte für alle gelieferten JUKI Produkte und hält alle Rechte an diesem geistigen Eigentum. Jeglicher Missbrauch dieser Rechte ist verboten und mit zivil- sowie strafrechtlichen Konsequenzen verbunden.

Gültigkeit
Die Angebote haben eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Ausstelldatum. Des Weiteren gelten die "general conditions for the supply and erection of mechanical, electrical and associated electronic products" Orgalime SE 01 vom September 2001.

Gerichtsstand
Jede Meinungsverschiedenheit oder Streitigkeit, die sich zwischen den beteiligten Parteien ergeben sollte ist nach Schweizerischem Recht zu beurteilen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen. Das zuständige Gericht ist in allen Fällen das Gericht am Domizil der Juki Automation Systems AG, in Solothurn/Schweiz.

 
 
Aktuelle News
 

InfoEurope & Africa

Finden Sie die April 2010 Ausgabe des JUKI Automation Systems Europe Newsletters unter dieser Verknüpfung.

30 Jahre Eltroplan – Neubau mit neuer JUKI Bestückungslinie

Außergewöhnlich wie sich die Eltroplan trotz Krise auch 2009 stetig weiter entwickelt hat: Zum 30-jährigen Bestehen wurde ein Neubau eingeweiht, in neue Bestückungsautomaten investiert und natürlich gefeiert.